I. Allgemeines
- Die Geriatrische Rehaklinik berechnet
- einen Tagespflegesatz (§ 111 Abs. 5 SGB V)
- Entgelte für Wahlleistungen (gesondert berechenbare Leistungen außerhalb der allgemeinen Klinikleistungen; vgl. dazu Abschnitt III)
- Entgelte für sonstige Leistungen (vgl. dazu Abschnitt V)
- Der tagesgleiche Pflegesatz (Ziff.1 Buchstabe a), sowie das Entgelt für die Unterbringung im 1-Bettzimmer werden für den Aufnahmetag und jeden weiteren Tag des Klinikauftenthalts berechnet; der Entlassungs- oder Verlegungstag wird nicht berechnet; dies gilt nicht für die übrigen Wahlleistungen (Abschnitt III), und sonstigen Leistungen (Abschnitt V).
- Nimmt der/die Patient/Patientin die von der Geriatrischen Rehaklinik gebotene Leistungen (z. B. Tagesverpflegung) nicht oder nicht voll in Anspruch, tritt eine Minderung des Pflegesatzes nicht ein.
II. Entgelte für allgemeine Leistungen
| Der Tagespflegesatz beträgt pro Berechnungstag | Euro 166,00 |
III. Entgelte für Wahlleistungen
Die außerhalb der allgemeinen Klinikleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen (§ 6 AVB) werden gesondert berechnet:
- Chefarztbehandlung = Ärztliche Leistungen aller an der Behandlung Beteiligten, der beteiligten Institute, der Konsiliarärzte und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen.
- Die ärztlichen Leistungen der Geriatrischen Rehaklinik, Chefarzt Dr. Britsch, werden von der Klinik nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung berechnet bzw. eingezogen. Nach § 6a GOÄ erfolgt eine Minderung der Gebühren um 25 %.
- Die ärztlichen Leistungen der Konsiliarärzte und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen, werden von diesen nach den für die geltenden Tarifen berechnet; dabei erfolgt eine ungeminderte Berechnung: § 6a GOÄ findet insoweit keine Anwendung.
- Unterbringung im 1-Bett-Zimmer
| Zuschlag je Berechnungstag | Euro 82,00 |
- Bereitstellung eines Fernsehanschlusses/Telefonanschlusses
(Abrechung über Chipkartenautomat)
| - Pfandgebühr für Chipkarte |
Euro 5,00 |
| - Grundgebühr je Tag |
|
| - Fernsehanschluß |
Euro - |
| - Telefonanschluß |
Euro 0,50 |
| - Gebühreneinheit |
Euro 0,20 |
| - Fernsehanschluß |
Euro - |
| - Telefonanschluß |
Euro 0,20 |
- Unterbringung von Begleitpersonen
| - Kosten je Berechnungstag | Euro 55,00 |
IV. Entgelte für Begutachtung
Bei Klinikaufnahmen ausschließlich zum Zwecke der Begutachtung berechnet die Geriatrische Rehaklinik Entgelte nach I.
Daneben werden die ärztlichen Leistungen, Schreibgebühren sowie Porto- und Versandkosten berechnet.
V. Entgelte für sonstige Leistungen
Leistung:
| 1. Hilfsmittel (z. B. Prothesen, orthopädische Schuhe, Stützstrümpfe, usw.) |
Erstattung des tatsächlichen Aufwands |
| 2. Leichenschau und Ausstellung einer Todesbescheinigung |
Euro 25,00 |
VI. Zuzahlungen
Die Geriatrische Rehaklinik zieht zur Weiterleitung an die Krankenkassen vom Beginn der stationären Behandlung innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage ein:
Euro 10,00 je Kalendertag
VII. Inkrafttreten
Dieser Pflegekostentarif tritt am 01.10.2006 in Kraft.